Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Erler+Pless GmbH

§1 Geltungsbereich, Allgemeines

  1. Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende bzw. von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Bestellers, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen.
  2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
  3. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, welche mit uns ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.Besteller im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer.

§2 Angebotserstellung / Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote und Katalogpreise sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann von uns als
    angenommen, wenn unsere schriftliche Bestätigung vorliegt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, dass wir die bestellte Lieferung oder Leistung erbringen sollen.
  3. Unsere Annahmeerklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
  4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  5. Der Vertragsabschluss mit einem Unternehmer erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir durch unsere Zulieferer zu den branchenüblichen Bedingungen sowie richtig und rechtzeitig beliefert werden. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unseren Zulieferern. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung/Leistung unverzüglich informiert. Hat er eine Gegenleistung bereits erbracht, wird ihm diese umgehend zurück erstattet.
  6. Für die Beschädigung oder den Verlust uns überlassener Vorlagen und Muster haften wir nur im Falle grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns. Diese Haftungsbeschränkung gilt für unsere Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für hergegebene und verlorengegangene Vorlagen und Muster wird keine Haftung übernommen. Produktionswerkzeuge wie z.B. Druckdaten, Zeichnungen, 3D-Animationen und dergleichen werden anteilig berechnet und bleiben unser Eigentum.

§3 Anlieferung und Verwaltung von Auftragsbezogenen Daten

  1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, führen wir alle Aufträge nach den uns vom Besteller zugeleiteten Druckdaten aus.
  2. Der Besteller hat diese Druckdaten in den von uns auf unserer Internet-Plattform bzw. ggf. in unseren Auftragsformularen genannten Dateiformaten auf seine Kosten und sein Risiko an uns zu übermitteln. Insbesondere ist der Besteller für die Vollständigkeit und Richtigkeit der uns zugeleiteten Daten ausschließlich alleine verantwortlich.
  3. Der Besteller ist verpflichtet, uns die betreffenden Daten frei von schädlicher Software zur Verfügung zu stellen; er ist insbesondere gehalten, zu diesem Zweck jeweils aktuelle Schutzprogramme zu verwenden. Anderenfalls hat uns der Besteller jeglichen Schaden zu ersetzen.
  4. Generell erfolgt eine Archivierung der Daten bis der Auftrag ordnungsgemäß erfüllt wurde.
    [nbsp]Nur auf ausdrücklichen Wunsch unserer Besteller, bieten wir die Möglichkeit an, die Daten für Folgebestellungen maximal 3 Jahre ab Datum der Bestellung auf unseren Servern zu archivieren.
    Dies erfolgt gegen eine gesonderte Vergütung gemäß schriftlicher Vereinbarung.
  5. Wir können und werden die uns direkt angelieferten Daten des Bestellers oder in seinem Auftrag von Dritten übermittelten Daten, nur nach offensichtlich vorliegenden Fehlern prüfen.
  6. Bewahren wir vertragsgemäß Druckdaten des Bestellers über den genannten Zeitpunkt hinaus für maximal 3 Jahre bei uns auf, hat der Besteller für die weitere Verwendung dieser archivierten Druckdaten, nämlich für ihre Vorbereitung für die weitere Bearbeitung und ggf. die Weiterleitung dieser Daten oder daraus von uns gefertigte Dokumente und Designs etc., ein gesondertes Entgelt zur Deckung des genannten Aufwandes an uns zu bezahlen.
  7. Gehen bei uns vereinbarungsgemäß archivierte Daten verloren oder werden diese beschädigt, haften wir dafür lediglich gemäß den Regelungen unter § 4 und § 7 dieses Vertrages.

§4 Mängel und Gewährleistung

  1. Für das Vorhandensein von Mängeln gilt folgendes:
  2. Unwesentliche Abweichungen in Farbe, Qualität etc. gelten nicht als Mängel.
  3. Bei einer speziell für den Besteller gefertigten Ware sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge unter Berechnung der exakt gelieferten Menge zulässig.
  4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das grafische Gestaltungen je nach Motiv, Einfluss auf Lichtfarbe oder Homogenität der Beleuchtung nehmen können. Motivbedingte negative Auswirkungen auf Lichtstreuung und Lichtfarbe werden daher nicht als Mangel anerkannt, sofern dies technologisch bedingt nicht zu verhindern ist. Wir behalten uns vor, technisch notwendige Änderungen an Systemkomponenten vorzunehmen, wenn dies auftragsbedingt erforderlich sein sollte.
  5. Bei den angewendeten Druckverfahren, kann es je nach Material und Druckprozess zu technologisch bedingten Farbabweichungen kommen, die nicht als Mangel anerkannt werden können. Wir gleichen Farbausfälle von reproduzierten Vollfarben gemäß Kundenangaben im Digitaldruck bestmöglich aus.
  6. Verzichtet ein Kunde auf eine professionelle Datenüberprüfung und die Erstellung einer Proportionsskizze zur Freigabe, können nachträgliche keine Reklamationen bzgl. Farbe und Proportion anerkannt werden.
  7. Für unsere Muster und Proben (nachfolgend Muster genannt) gilt folgendes: Unsere Muster werden häufig unter anderen Bedingungen hergestellt, als diese im nachfolgenden Produktionsprozess gegeben sind. Von daher ist es unvermeidbar, dass die von uns zu liefernden Waren und unsere Muster nicht immer völlig identisch sind. Die Eigenschaften unserer Muster sind somit nicht als vereinbarte Beschaffenheit der von uns zu liefernden Waren im Sinne von § 434 I Satz 5. BGB anzusehen. Vielmehr sind für unsere Warenlieferungen ausschließlich die einschlägigen technischen Normen und eine etwaige ausdrücklich vertraglich vereinbarte Beschaffenheit maßgeblich.
  8. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  9. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Material-, Transport- und Arbeitskosten, soweit sie sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  10. Schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
  11. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  12. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  13. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  14. Soweit nicht vorstehend anders geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
  15. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Grundlage unserer Preisberechnung sind die jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Preislisten, Nachträge zu diesen Preislisten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Unsere Preise verstehen sich, soweit eine anderslautende Vereinbarung nicht getroffen ist, ab Werk in 24576 Bad Bramstedt ausschließlich Transport, Verpackung, Versicherung, Nachnahmegebühren oder sonstige Nebenkosten in EURO.
  2. Preise in den Auftragsbestätigungen gelten ausschließlich für die dort genannten Maß- und Ausführungsangaben. Bei vom Käufer veranlassten und zur Ausführung gekommenen Abweichungen vom Auftrag oder Ausführungsveränderungen oder zusätzliche Leistungen sind wir berechtigt, angemessene Mehrpreise in Rechnung zu stellen.
  3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
  4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  6. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) per Vorkasse zu zahlen; treten wir ausnahmsweise mit unserer Lieferung in Vorleistung, sind unsere Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % - Punkten über dem Basiszinssatz per anno zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  7. Schecks und Wechsel nehmen wir nur auf Grund besonderer schriftlicher Vereinbarung und zahlungshalber an.
  8. Die Möglichkeit zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
  9. Für die Rechtzeitigkeit der geschuldeten Zahlung kommt es stets auf den Zahlungseingang bei uns an.
  10. Wir sind dazu berechtigt, trotz anders lautender Festlegungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden zu verrechnen, wobei wir in diesem Fall den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung unverzüglich zu informieren haben. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir dazu berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

§6 Lieferung/Versand, Verpackung und Gefahrübergang

  1. Sofern im Einzelfall nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk, somit ab 24576 Bad Bramstedt.
  2. Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Ware das Werk verlässt oder dem Besteller bzw. einem von diesem beauftragten (einschließlich eines beauftragten Frachtführers) im Lieferwerk zur Verfügung gestellt wird; dies gilt auch dann, wenn wir eine Versendung "Frei Haus" vereinbart haben. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr auch bei einem vereinbarten Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Besteller über.
  3. Wird der Versand oder die Abholung der Ware infolge eines dem Besteller zuzurechnenden Verhaltens verzögert oder unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
  4. Vertragsmäßig versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, anderenfalls wir berechtigt sind, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.
  5. Wir bestimmen bei Fehlen einer besonderen Anweisung des Bestellers den Spediteur, Versandweg und das Versandmittel, ohne hierbei eine Verpflichtung für die billigste Verfrachtung zu übernehmen.
  6. Für einen besonderen Verpackungsschutz, Beförderungs- und Transporthilfsmittel sowie Transportversicherung tragen wir nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Bestellers Sorge; die entstehenden Kosten gehen zu seinen Lasten.
  7. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die bestellte Ware an der genannten Lieferadresse zu den gewöhnlichen Anlieferzeiten, insbesondere der Deutschen Post AG, angenommen wird. Anderenfalls trägt der Besteller neben weitergehenden Versandkosten die Kosten des bei uns entstehenden erhöhten Bearbeitungsaufwandes, der mit pauschal € 10 vereinbart wird; unberührt bleibt das Recht des Bestellers, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  8. Bei ersichtlichen Transportschäden hat der Besteller bei der Empfangnahme der Ware den Schaden so feststellen zu lassen, dass aufgrund dieser Feststellungen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Transportunternehmer möglich sind. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht hinreichend nach, hat er alle daraus resultierenden Folgen ausschließlich allein zu tragen.
  9. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder gegebenenfalls der Empfänger der Ware sich nach deren Anlieferung unverzüglich vom einwandfreien Zustand der Ware überzeugt. Im Verhältnis zum Unternehmer bleiben die gesetzlichen Bestimmungen der Untersuchungs- und Rügepflichten unberührt.
  10. Zugesagte Liefertermine sind Circa-Termine. Bei der Lieferung und/oder Montage von unseren Rahmensystemen, übernehmen wir keinerlei Haftung für die Statik, die Lastableitung, die Befestigung bzw. den Untergrund. Ob die technischen Voraussetzungen für die Montage des bestellten Produktes vorliegen, ist ausschließlich Sache des Bestellers. Ist die Nichteinhaltung von Fristen oder Lieferterminen durch uns auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Störungen in der Rohstoff-, Material- und Energielieferung, Feuer, Betriebs-, Produktions- und Verkehrsstörungen, nicht vorhersehbare Transportprobleme, nicht zu vertretende Maschinendefekte, Unfälle und dergleichen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten, deren Unterlieferanten oder unseren Subunternehmern eintreten etc.) zurückzuführen, berechtigen Sie uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung angemessenen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  11. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen, beruht. In anderen Fällen des Lieferverzuges wird unsere Haftung für den Schadenersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Die nachstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  12. Auch unverbindliche Liefertermine/-fristen stehen stets unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, insbesondere auch der Abklärung aller technischen Fragen und Gestellung für uns notwendiger Unterlagen und Daten.
  13. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt. Aus der Verzögerung von Teillieferungen oder -leistungen kann der Besteller keine Rechte hinsichtlich der übrigen Teillieferungen oder Teilleistungen herleiten.
  14. Hinsichtlich der rechtzeitigen Beförderung, der Transportdauer und Ankunft der Ware übernehmen wir keinerlei Gewähr; insoweit sind unsere Angaben ausnahmslos nach bestem Wissen abgegeben, jedoch unverbindlich.
  15. Ergänzend gelten die Ausführungen der Haftungsbeschränkung gemäß § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§7 Gesamthaftung und Haftungsbeschränkungen

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 4 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  2. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  3. Soweit unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
  5. Dies gilt nicht in den Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
  6. Dies gilt ferner dann nicht, wenn uns gegenüber Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geltend gemacht werden, in den Fällen eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  7. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den nach der Art der Lieferung oder Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

§8 Werbung, unsere Urheberrechte, Rechte Dritter

  1. Wir sind dazu berechtigt, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster zu behalten und diese im Rahmen der Werbung - anonymisiert - zu verwenden
  2. Unsere Lieferungen und Leistungen beinhalten nicht die Übertragung von Urheberrechten. Entsprechend behalten wir uns an unseren grafischen Entwürfen, an Bild- und Textmarken, Layouts etc. jegliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Übertragung dieser Rechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  3. Der Besteller hat sicherzustellen, dass durch die Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Anderenfalls hat er uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aus dem betreffenden Auftrag uns gegenüber Rechte geltend machen, freizustellen.

§9 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in der Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz - oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum bei uns.
  7. Der Besteller tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierte Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§10 Widerrufsrecht

  1. Der Besteller, soweit dieser Verbraucher gemäß § 355 BGB ist, kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

    Erler+Pless GmbH, Holstenhofweg 43, 22043 Hamburg
    E-Mail: kontakt@luminatore.com

  2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Besteller uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Besteller uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Besteller hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Besteller bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Besteller kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Besteller abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Besteller mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
  3. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von dem Besteller und uns auf den ausdrücklichen Wunsch des Bestellers vollständig erfüllt ist, bevor der Besteller sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

    Ende der Widerrufsbelehrung

  4. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand/ Erfüllungsort

  1. Sofern der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    Erler+Pless GmbH
    Holstenhofweg 43
    22043 Hamburg
    Fon: +49 40 24 84 48-0
    Fax: +49 40 24 84 48-40
    Amtsgericht Hamburg
    Registernr.: HRB 41740
    Ust-ID-Nr.: DE118650478
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